Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
für die Videobesichtigung „Kfz Gutachter App“ auf video.kfzgutachter.app
Fassung vom 15.10.2026
zwischen dem Kunden, der auf video.kfzgutachter.app ein Konto angelegt hat, als Verantwortlichem („Kunde“)
und der Catinity LLC , 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, Vereinigte Staaten von Amerika, kontakt@catinity.com, als Auftragsverarbeiter („Catinity“).
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Catinity stellt dem Kunden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) eine Videobesichtigung für Fahrzeugschäden bereit. Dabei verarbeitet Catinity personenbezogene Daten, für die der Kunde verantwortlich ist. Dieser Vertrag regelt die Pflichten der Parteien für diese Verarbeitung.
(2) Der Kunde schließt diesen Vertrag bei der Registrierung elektronisch ab (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Catinity speichert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung.
(3) Der Vertrag gilt, solange Catinity für den Kunden personenbezogene Daten nach Absatz 1 verarbeitet. Er endet nicht vor der vollständigen Löschung dieser Daten nach § 11.
(4) Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Daten und die Kategorien betroffener Personen beschreibt Anlage 1 . Die technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen in Anlage 2 , die Unterauftragsverarbeiter in Anlage 3 . Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags.
(5) Für die Daten des Kunden selbst, etwa Konto-, Profil- und Abrechnungsdaten, ist Catinity eigenständig Verantwortlicher. Diese Daten sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
§ 2 Weisungen
(1) Catinity verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch bei einer Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, Catinity ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt Catinity dem Kunden die rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Die Weisungen des Kunden sind abschließend in diesem Vertrag, in den AGB und in der Nutzung der Funktionen des Dienstes festgelegt. Jede Handlung des Kunden im Dienst, etwa eine Einladung, eine Fotoauslösung, eine Standortanfrage oder ein Download, gilt als Weisung. Einzelweisungen darüber hinaus erteilt der Kunde in Textform an kontakt@catinity.com. Führt eine Einzelweisung zu einem Mehraufwand, der über den vereinbarten Dienst hinausgeht, kann Catinity eine angemessene Vergütung verlangen, wenn sie dies vorher ankündigt.
(3) Ist Catinity der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Vorschriften des Datenschutzes verstößt, informiert sie den Kunden unverzüglich. Catinity darf die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert.
§ 3 Vertraulichkeit
(1) Catinity setzt für die Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
(2) Diese Personen erhalten Zugang zu den Daten nur, soweit es für den Betrieb, die Wartung und die Fehlerbehebung des Dienstes erforderlich ist. Catinity sieht sich Fotos, Dokumente und Messwerte nicht an, es sei denn, der Kunde verlangt dies ausdrücklich zur Fehlerbehebung oder es ist zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Dienstes unerlässlich.
§ 4 Sicherheit der Verarbeitung
(1) Catinity trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Catinity darf sie durch gleichwertige oder bessere Maßnahmen ersetzen. Das Schutzniveau darf dabei nicht sinken. Wesentliche Änderungen dokumentiert Catinity und teilt sie dem Kunden auf Anfrage mit.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Kunde erteilt Catinity die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter („Unterauftragsverarbeiter“) einzusetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage 3. Sie gelten als genehmigt.
(2) Catinity informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform, wenn ein Unterauftragsverarbeiter hinzukommen oder ersetzt werden soll. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Kunde das Abo zum Zeitpunkt der Änderung ohne Frist kündigen. Ist eine Änderung zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit nötig, darf Catinity sie sofort vornehmen und informiert den Kunden unverzüglich danach.
(3) Catinity verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, die dieser Vertrag Catinity auferlegt, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Erfüllt ein Unterauftragsverarbeiter seine Pflichten nicht, haftet Catinity dem Kunden gegenüber nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieses Vertrags sind Leistungen, die Catinity als eigenständig Verantwortliche oder als Nebenleistung in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikationsdienste, die Abrechnung über Stripe für die eigenen Daten des Kunden und die Verteilung der App über den App Store von Apple. Apple und Stripe erhalten keine Besichtigungsdaten.
§ 6 Verarbeitungsort und Übermittlung in Drittländer
(1) Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Ausnahmen sind die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter mit Drittlandbezug.
(2) Catinity hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und unterliegt nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO unmittelbar der DSGVO. Ein Zugriff auf die Server aus den USA erfolgt nur zur Wartung, zur Fehlerbehebung und zur Abwehr von Sicherheitsvorfällen, und nur im erforderlichen Umfang. Für diesen Zugriff vereinbaren die Parteien ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter). Sie werden durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen. Die Anlagen 1 bis 3 dieses Vertrags bilden die Anhänge der Standardvertragsklauseln. Es gelten die Option nach Klausel 9 Buchstabe a (allgemeine Genehmigung, Frist nach § 5 Abs. 2), das Recht und die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland nach den Klauseln 17 und 18. Bei Widersprüchen gehen die Standardvertragsklauseln vor.
(3) Eine Übermittlung an Unterauftragsverarbeiter in Drittländern oder mit Zugriff aus Drittländern erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder durch Standardvertragsklauseln. Anlage 3 nennt die jeweilige Grundlage.
(4) Verlangt eine Behörde eines Drittlands die Herausgabe von Daten, prüft Catinity das Ersuchen auf seine Rechtmäßigkeit, informiert den Kunden, soweit dies erlaubt ist, und gibt nur heraus, was nach dem Ersuchen zwingend erforderlich ist.
§ 7 Rechte der betroffenen Personen
(1) Catinity unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach den Art. 15 bis 22 DSGVO zu beantworten. Der Kunde kann die Daten einer Besichtigung im Dienst einsehen und herunterladen.
(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an Catinity, leitet Catinity den Antrag unverzüglich an den Kunden weiter, soweit sie ihn diesem zuordnen kann. Catinity beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, der Kunde weist sie dazu an.
§ 8 Unterstützungs- und Meldepflichten
(1) Catinity unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach den Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Meldungen an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigungen betroffener Personen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen.
(2) Catinity meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie ihr bekannt geworden ist. Die Meldung geht per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Sie enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen und ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen. Angaben, die noch nicht vorliegen, reicht Catinity unverzüglich nach. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung der betroffenen Personen bleiben Sache des Kunden.
(3) Catinity informiert den Kunden unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie die Verarbeitung für den Kunden betreffen.
(4) Für Unterstützungsleistungen, die über das im Dienst Angelegte hinausgehen und nicht auf einem Verstoß von Catinity beruhen, kann Catinity eine angemessene Vergütung verlangen.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO und die Einholung erforderlicher Einwilligungen.
(2) Der Kunde informiert Catinity unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
(3) Der Kunde lädt die Daten, die er über die Aufbewahrungsfrist hinaus benötigt, rechtzeitig herunter. Für die weitere Aufbewahrung ist allein er verantwortlich.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
(1) Catinity stellt dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung, insbesondere eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen nach Anlage 2 und die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter, etwa Zertifikate nach ISO/IEC 27001.
(2) Der Kunde oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen. Zunächst geschieht dies durch Auskünfte in Textform. Reichen diese nachweislich nicht aus, ist nach rechtzeitiger Anmeldung, in der Regel mindestens vier Wochen vorher, eine Überprüfung während der üblichen Geschäftszeiten möglich, ohne Störung des Betriebs und ohne Einsicht in Daten anderer Kunden. Ein Prüfer darf kein Wettbewerber von Catinity sein. Die Rechte der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
(3) Die Rechenzentren werden von den Unterauftragsverarbeitern betrieben. Eine Prüfung vor Ort beschränkt sich dort auf die Rechte, die die Unterauftragsverarbeiter Catinity einräumen. Catinity legt dafür deren Nachweise vor.
(4) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einer Prüfung. Für Prüfungen vor Ort, die öfter als einmal im Kalenderjahr verlangt werden und keinen konkreten Anlass haben, kann Catinity eine angemessene Vergütung verlangen.
§ 11 Löschung und Rückgabe
(1) Catinity zeichnet das Live-Video und den Ton nicht auf. Sie werden nur übertragen.
(2) Fotos, Dokumente, Messwerte und Protokolldaten einer Besichtigung löscht Catinity sieben Tage nach ihrer Entstehung automatisch. Das ist eine Weisung des Kunden im Sinne von § 2. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Daten selbst herunterladen. Damit erfüllt Catinity zugleich die Pflicht zur Rückgabe nach Art. 28 Abs. 3 Buchstabe g DSGVO.
(3) Einladungen verfallen nach 24 Stunden. Eine Besichtigung endet von selbst, wenn nach dem ersten Anruf zwei Stunden lang niemand mit ihr verbunden war.
(4) Endet der Hauptvertrag, löscht Catinity alle noch vorhandenen Daten nach Absatz 2 spätestens mit Ablauf der Siebentagefrist der jeweils letzten Besichtigung. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, wenn das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet.
(5) Auf Anfrage bestätigt Catinity die Löschung in Textform.
§ 12 Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB, soweit sie nach Art. 82 DSGVO zulässig sind.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Die Standardvertragsklauseln nach § 6 Abs. 2 gehen beiden vor.
(3) Änderungen dieses Vertrags teilt Catinity mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform mit. Für das Wirksamwerden gilt § 14 der AGB entsprechend. Änderungen, die das Schutzniveau senken, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(4) Soweit auf die Verarbeitung das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz anwendbar ist, gelten die Regeln dieses Vertrags entsprechend. Begriffe der DSGVO sind dann im Sinne des Schweizer Rechts zu verstehen.
(5) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, weil die Verarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO auf einem Vertrag nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats beruhen muss. Die Rechtswahl und der Gerichtsstand in § 15 Abs. 3 und 4 der AGB gelten für diesen Vertrag nicht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die gesetzlich zuständigen Gerichte zuständig, für die Standardvertragsklauseln gelten die Klauseln 17 und 18. Die Rechte betroffener Personen und die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt.
(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
Anlage 1: Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Art und Zweck
Catinity betreibt für den Kunden eine Videobesichtigung von Fahrzeugen und Fahrzeugschäden. Die Verarbeitung umfasst:
- die Erzeugung und Prüfung von Einladungen per Link, QR-Code oder Zugangscode (E-Mail-Einladungen versendet der Dienst über das vom Kunden hinterlegte Postfach),
- den Aufbau der Videoverbindung zwischen dem Dashboard des Kunden und der App des Endnutzers, bei Bedarf über einen Weiterleitungsserver (TURN),
- die Fernsteuerung der Kamera und die Übertragung von Live-Video und Ton ohne Aufzeichnung,
- das Speichern von Fotos, die der Kunde auslöst, samt Aufnahmedaten,
- das Speichern von Markierungen und Messwerten,
- auf Anfrage des Kunden und nach Freigabe durch den Endnutzer die Erfassung des Standorts und dessen Umwandlung in eine Anschrift,
- die Erstellung eines Aufnahmeprotokolls mit Prüfsummen und die Bereitstellung zum Download,
- die automatische Löschung nach Ablauf der Frist.
Zweck ist allein die Besichtigung und Dokumentation von Fahrzeugschäden durch den Kunden.
Kategorien betroffener Personen
- Endnutzer, die der Kunde einlädt, in der Regel Fahrzeughalter, Fahrer oder deren Beauftragte
- Personen, die zufällig ins Bild oder in den Ton geraten
- Personen, deren Daten in Fahrzeugdokumenten oder auf Fahrzeugen sichtbar sind, etwa über das Kennzeichen
- Mitarbeiter des Kunden, die Besichtigungen durchführen
Arten personenbezogener Daten
- Einladungsdaten: Sitzungskennung, Zugangscode, Zeitpunkte
- Live-Video und Ton (nur Übertragung, keine Speicherung)
- Fotos mit Aufnahmedaten wie Zeitpunkt, Brennweite und Belichtung, bei freigegebenem Standort auch mit Koordinaten
- Dokumente, die bei der Besichtigung aufgenommen werden, etwa Fahrzeugpapiere
- Angaben, die der Kunde zur Besichtigung erfasst, etwa Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Schadensbeschreibungen
- Markierungen und Messwerte, etwa Strecken und Tiefen
- Standortdaten und die daraus ermittelte Anschrift, nur nach Freigabe durch den Endnutzer
- Technische Daten des Geräts: Gerätemodell, iOS-Version, Kamera- und Sensorfähigkeiten, Verbindungsqualität, IP-Adressen während der Verbindung
- Prüfsummen und Protokolleinträge der Besichtigung
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Sie können aber zufällig ins Bild geraten, etwa Verletzungen nach einem Unfall. Der Kunde wirkt darauf hin, dass dies vermieden wird.
Häufigkeit und zuständige Aufsichtsbehörde (Anhang der Standardvertragsklauseln)
Die Übermittlung nach § 6 Abs. 2 erfolgt fortlaufend, solange der Vertrag besteht. Zuständige Aufsichtsbehörde nach Klausel 13 ist die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Kunde niedergelassen ist.
Dauer
Siehe § 11. Live-Video und Ton: keine Speicherung. Fotos, Dokumente, Messwerte, Protokolldaten: sieben Tage. Einladungen: 24 Stunden.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle. Die Server stehen in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Hetzner sichert die Rechenzentren mit Zutrittskontrollsystemen, Videoüberwachung und Personal rund um die Uhr. Die Rechenzentren sind nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Catinity selbst hat keinen physischen Zutritt.
Zugangskontrolle. Der Zugang zu den Servern erfolgt nur verschlüsselt über SSH mit Schlüsseln. Die Verwaltung der Anwendungen läuft über eine Programmierschnittstelle mit eigenem Zugangsschlüssel. Zugangsschlüssel werden nicht im Klartext in Quelltext oder Dokumentation abgelegt.
Zugriffskontrolle. Konten des Kunden sind durch ein Passwort mit mindestens zwölf Zeichen und eine verpflichtende Zwei-Faktor-Anmeldung (TOTP) geschützt. Ohne zweiten Faktor ist kein Zugriff auf Besichtigungsdaten möglich. Passwörter werden mit scrypt gehasht, TOTP-Geheimnisse mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Anmeldeversuche sind je IP-Adresse und je E-Mail-Adresse begrenzt. Sitzungskennungen werden nach der Anmeldung erneuert, schreibende Anfragen sind gegen Cross-Site-Request-Forgery geschützt. Der Kunde sieht nur die Besichtigungen seines eigenen Kontos. Ein Endnutzer erhält nur Zugang zu der Besichtigung, zu der er eingeladen wurde.
Trennungskontrolle. Die Daten verschiedener Kunden sind in der Datenbank logisch getrennt und jeweils einem Konto zugeordnet. Entwicklungs- und Testumgebungen arbeiten nicht mit echten Besichtigungsdaten.
Pseudonymisierung. Zugriffsprotokolle mit vollständiger IP-Adresse liegen eine Woche auf dem Server. Danach wird nur eine Fassung mit gekürzter IP-Adresse bis zu 90 Tage aufbewahrt.
Integrität
Weitergabekontrolle. Alle Verbindungen zwischen Browser, App und Server sind mit TLS verschlüsselt. Live-Video und Ton werden per WebRTC mit DTLS-SRTP verschlüsselt übertragen. Ein Weiterleitungsserver (TURN) leitet die verschlüsselten Pakete nur weiter und kann sie nicht entschlüsseln. Fehlerberichte enthalten keine Fotos, kein Video, keine Cookies und keine Zugangsdaten.
Eingabekontrolle. Für jede aufgenommene Datei bildet der Dienst Prüfsummen nach SHA-256, sowohl beim Empfang als auch nach der Speicherung. Das Aufnahmeprotokoll hält fest, wann welche Datei entstanden ist. Anmeldungen, Sitzungen und administrative Eingriffe werden protokolliert.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die Dienste laufen in Containern mit Zustandsprüfungen und werden bei Ausfall neu gestartet. Fehler des Servers werden über Sentry gemeldet. Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Abhängigkeiten werden regelmäßig eingespielt. Die Rechenzentren verfügen über eine redundante Strom- und Netzanbindung.
Löschung
Fotos, Dokumente, Messwerte und Protokolldaten werden nach sieben Tagen automatisch gelöscht, von drei aufeinander abgestimmten Vorgängen für Dateien, Datenbankeinträge und Prüflinks, die dieselbe Frist verwenden. Einladungen verfallen nach 24 Stunden. Live-Video und Ton werden nicht gespeichert.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Änderungen am Dienst durchlaufen automatisierte Tests, bevor sie in Betrieb gehen. Catinity überprüft die Maßnahmen dieser Anlage mindestens einmal im Jahr und bei wesentlichen Änderungen des Dienstes.
Auftragskontrolle
Unterauftragsverarbeiter werden nur auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO eingesetzt und nach ihren Nachweisen ausgewählt. Mitarbeiter und Beauftragte von Catinity sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort der Verarbeitung | Grundlage für Drittlandbezug |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland | Betrieb der Server und der Datenbank, Speicherung der Fotos, Dokumente und Protokolldaten | Rechenzentren Nürnberg und Falkenstein, Deutschland | kein Drittlandbezug |
| IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland | Weiterleitungsserver (TURN) für die Videoverbindung, wenn keine direkte Verbindung möglich ist, und Versand der Systemnachrichten des Dienstes an den Kunden (SMTP) | Berlin, Deutschland, und Rechenzentren in Deutschland | kein Drittlandbezug |
| Functional Software, Inc. (Sentry), 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA | Fehlerprotokolle des Servers, ohne Fotos, Video, Cookies und Zugangsdaten, Löschung nach höchstens 90 Tagen | EU-Region | EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln im Vertrag mit Sentry |
| Google Ireland Limited (Geocoding-API der Google Maps Platform) | Umwandlung von Koordinaten in eine Anschrift, nur wenn der Kunde den Standort anfragt und der Endnutzer ihn freigibt | nach Angaben von Google | EU-US Data Privacy Framework |